Prädikat Spätlese
Prädikat Spätlese
Spätlese ist ein Prädikat für Qualitätsweine das heute im deutschsprachigen Raum für Weine mit einem bestimmten Mindestgehalt an Zucker pro Liter verwendet wird.
Seit 1971 müssen in Deutschland Qualitätsweine mit Prädikat Spätlese folgende gesetzlich festgelegten Herstellungs- und Qualitätsnormen erfüllen: Sie müssen zur Leseprüfung angemeldet sein, die Trauben dürfen erst nach der allgemeinen Lese, vom Spätlesetermin an, der durch den Herbstausschuss der jeweiligen Gemeinde festgesetzt wird, gelesen werden und die Trauben müssen beim Mostgewicht einen Mindestwert überschreiten. Im allgemeinen sind das mindestens 85° Oechsle, im Weinbaugebiet Baden je nach Rebsorte mindestens 86° bis 95° Oechsle. Eine Anreicherung der Moste durch Zugabe von Zucker ist nicht gestattet. Nach deutschem Weingesetz ist die Anreicherung bei allen Qualitätsweinen mit Prädikat, zu denen auch die Spätlese gehört, grundsätzlich verboten. Anders als in Deutschland ist es in Frankreich bis in die höchsten Qualitätsstufen zulässig, dem unvergorenen Most Zucker zuzusetzen.
In Österreich gehören Spätlesen zu den Prädikatsweinen. Das Lesegut muss vollreif sein und mindestens 94° Öchsle (19° KMW) aufweisen, der Most darf nicht angereichert werden und muss von Rebsorten, welche im Qualitätsrebsortenverzeichnis ausgewiesen sind, herrühren. Wie alle Prädikatsweine muss die Spätlese eine amtliche Prüfnummer aufweisen.
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