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Mittwoch, 7. Januar 2009
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Landwein

Deutscher Landwein bezeichnet Wein der zweitniedrigsten Qualitätsstufe nach dem Tafelwein. Die Mindestmostgewichte liegen daher um mindestens 0,5 Vol-% Alkohol, das entspricht 3 °Oechsle, höher. Seit 1982 gibt es in Deutschland die Bezeichnung Landwein als Qualitätsstufe für einen gebietstypischen trockenen oder halbtrockenen Tafelwein höherer Qualität. Deutscher Landwein darf ausschließlich aus Trauben der Region gekeltert werden, aus welcher der Wein stammt. In anderen Ländern gibt es ähnliche Bezeichnungen für heimische Weine, wie zum Beispiel Vin de Pays in Frankreich. Der Most des Landweins darf vor der Vergärung mit Zucker angereichert werden (Chaptalisation).

In Deutschland gibt es 19 Landweingebiete :

Ahrtaler Landwein
Badischer Landwein
Bayerischer Landwein oder Bayrischer-Bodensee Landwein
Landwein Main (früher Fränkischer Landwein)
Landwein der Mosel
Landwein der Ruwer
Landwein der Saar
Mitteldeutscher Landwein
Nahegauer Landwein
Pfälzer Landwein
Regensburger Landwein
Rheinburgen - Landwein
Rheingauer Landwein
Rheinischer Landwein
Saarländischer Landwein der Mosel
Sächsischer Landwein
Schwäbischer Landwein
Starkenburger Landwein
Taubertäler Landwein
Im Unterschied zur allgemeinen Benennung hat Mecklenburger Landwein die niedrigste Qualitätsstufe Tafelwein. Das kleine Anbaugebiet an der Donau um Regensburg ist nur als Landweingebiet ausgewiesen, dort darf weinrechtlich ebenfalls kein Qualitätswein erzeugt werden, ansonsten sind alle Anbaugebiete für Landwein geographisch ganz oder teilweise deckungsgleich mit einem Qualitätsanbaugebiet (Beispiel: Landweingebiet für Schwäbischer Landwein entspricht geographisch dem Anbaugebiet Württemberg).

 

 
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